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Neueste Meldungen von der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC)
Berlin, 6. Februar. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat ermittelt, wie viele Brustvergrößerungen jährlich in Deutschland vorgenommen werden. Mangels eines zentralen Registers für Ästhetisch-Plastische Operationen ist es bislang nicht möglich, gesicherte Zahlen über die in Deutschland durchgeführten Brustvergrößerungen zu erhalten. Nun trat die DGÄPC mit den Herstellern in Kontakt. Unsere Pressemitteilung zum Thema finden Sie hier.
Berlin, 1. Februar. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, dass eine weitere Produktlinie von Brustimplantaten mit dem Silikongel der Firma PIP gefüllt wurde. Demnach brachte die frühere GfE Medizintechnik GmbH von September 2003 bis August 2004 Brustimplantate unter dem Namen TiBREEZE in Verkehr, welche unter Verwendung von PIP-Komponenten hergestellt wurden. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) weist daher alle Patientinnen darauf hin, dass für TiBREEZE-Implantate, die im oder nach dem fraglichen Zeitraum eingesetzt wurden, die gleichen Empfehlungen gelten wie für die bislang bekannten Marken PIP (Poly Implants Prothèses) und Rofil Medical Nederland.
Berlin, 27. Januar. Im Downloadbereich Patienteninformationen veröffentlicht die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) regelmäßig neue Ratgeber für Patientinnen und Patienten. Ab sofort steht auch ein Behandlungsratgeber zum Thema Oberarmstraffung zum kostenlosen Download zur Verfügung. Der Ratgeber enthält alles Wichtige rund um die Oberarmstraffung: von Diagnose und Indikation über nötige Vorbehandlungen und die eigentliche Operation bis hin zu Nachbehandlungen, Risiken und Kosten.
Eine Übersicht aller DGÄPC-Behandlungsratgeber finden Sie hier.
Berlin, 24. Januar 2012. In der Debatte um minderwertige Brustimplantate wurde berichtet, dass die von PIP hergestellten und mit dem billigen Industriesilikon gefüllten Brustimplantate auch unter dem Markennamen Rofil Medro in den Handel gelangten. Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) empfiehlt noch einmal allen Patientinnen, in ihrem Implantatpass zu prüfen, ob sie ein Brustimplantat dieser Firma tragen.
Gleichzeitig sollte von einer übereilten Explantation abgesehen und gründlich geprüft werden, von welchem Hersteller die besagten Implantate stammen. Neben PIP vertrieb die Firma Rofil Medro auch Implantate von unbedenklichen Herstellern. Wir empfehlen Patientinnen, sich im Zweifel vertrauensvoll an ihren behandelnden Arzt oder einen anderen Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu wenden.
Berlin, 18. Januar 2012. Der Skandal um minderwertige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implants Prothèses (PIP) und Rofil sorgte zum Jahreswechsel und auch weiterhin für Aufsehen und Besorgnis.
Deutschlandweit sind in 29 der aktuell 32 gemeldeten Fälle mit schweren Entzündungen die Implantate gerissen (Stand BfArM 16.01.2012). Da es kein zentrales Register für verwendete oder wieder entfernte Brustimplantate gibt, liegen verlässliche Zahlen über die im Umlauf befindlichen PIP-Implantate noch nicht vor. Die Mitglieder der DGÄPC sind jedoch bestrebt, ihre bisherigen Erfahrungen mit den Implantaten des Herstellers PIP transparent zu machen und kooperieren mit nationalen und internationalen Behörden, um zur Klärung der tatsächlichen Größenordnung beizutragen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) empfiehlt in einer Meldung vom 6. Januar 2012, dass die betroffenen Implantate vorsichtshalber entfernt werden sollten. Wie dringend eine Entnahme im Einzelfall ist, sollte jedoch zwischen Arzt und Patientin besprochen werden. „Es gibt noch keine Beweise für unmittelbare Gesundheitsschäden bei intakten Implantaten, daher sollte bei diesen auch weiterhin die Indikation zur Entfernung in aller Ruhe und individuell getroffen werden“, so Dr. Sven von Saldern. Nachgewiesen sind bislang allerdings die erhöhte Rupturrate der Implantate und die Gefahr von „Ausschwitzen“ des Silikongels (Bleeding), welches dann schwere Entzündungsreaktionen und Lymphknotenveränderungen hervorrufen kann.
Die Kosten für die Entfernung der Implantate (Explantation) tragen in Frankreich die gesetzlichen Krankenkassen. Doch die betroffenen Implantate wurden nicht nur in Frankreich eingesetzt, sondern zu rund 90 Prozent exportiert. In Deutschland übernehmen die Krankenkassen die Kosten, wenn ein Gesundheitsrisiko der Patientin besteht. Dies gilt prinzipiell für Implantate, die aus medizinischen oder ästhetischen Gründen eingesetzt worden sind. Nach § 52 Sozialgesetzbuch (V) haben diejenigen Patientinnen mit einer Beteiligung an den Kosten durch die jeweilige Krankenkasse zu rechnen, die die Operation aus rein ästhetischen Gründen vornehmen haben lassen.
Die DGÄPC empfiehlt allen Patientinnen, die bezüglich der Kostenübernahme unsicher sind, sich an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zu wenden. Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit gibt gerne Auskunft: 01805 - 99 66 02*
*Kostenpflichtig: Für diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz und maximal 42 Cent pro Minute aus dem Mobilfunknetz
Berlin, 4. Januar 2012. Die International Society of Aesthetic Plastic Surgery (ISAPS) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme zum Skandal um die mangelhaften Silikon-Implantate des französischen Herstellers Poly Implants Prothèses (PIP) positioniert. Die ISAPS unterstützt darin die französische Empfehlung, Patientinnen mit Brustimplantaten sollen sich an ihren Arzt oder das Krankenhaus wenden, um herauszufinden, ob ihre Implatate von der französischen Firma Poly Implant Prosthesis (PIP) hergestellt wurden, oder ob es sich um M-Implantate von ROFIL Medro aus den Niederlanden handelt. Letztere Implantate seien vermutlich teilweise mit den PIP-Implantaten identisch. Auch ohne klinische Zeichen eines Bruchs sollten diese Implantate laut ISAPS entfernt oder sofort ausgetauscht werden, um weitere Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Für Deutschland liegt keine pauschale Empfehlung zur Entfernung von Implantaten der Firmen PIP und ROFIL Medro vor. Die DGÄPC empfiehlt weiterhin allen besorgten Patientinnen, zunächst anhand des Implantatpasses zu überprüfen, ob sie Trägerin eines entsprechenden Implantates sind. Weitere Schritte sollten auf jeden Fall mit einem spezialisierten Facharzt besprochen werden. Für den 5. Januar werden neue Informationen zum PIP-Skandal aus Frankreich erwartet.
Berlin, 23. Dezember 2011. Der französische Gesundheitsminister Xavier Bertrand gab heute die Empfehlung heraus, dass sämtliche Brustimplantate der Firma PIP (Poly Implants Prothèses) vorsichtshalber entfernt werden sollten. In Frankreich betrifft dies etwa 30.000 Patientinnen. Französischen Ermittlern zufolge sparte die Firma PIP jährlich etwa eine Million Euro, indem sie für ihre Produkte minderwertiges Industriesilikon verwendete. Die betroffenen Implantate sind seit Frühjahr 2010 nicht mehr auf dem Markt, die Firma meldete im vergangenen Jahr Konkurs an.
Die DGÄPC empfiehlt allen Patientinnen, die sich im Zuge der aktuellen Berichterstattung unsicher sind, folgendermaßen vorzugehen:
1) Nehmen Sie die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahr.
2) Prüfen Sie in Ihrem Implantatpass nach, ob ein PIP-Implantat eingesetzt wurde.
3) Treten Sie mit dem Arzt in Kontakt, der die Operation durchgeführt hat.
4) Sollte kein Vertrauen zum Operateur bestehen, wenden Sie sich an einen
(anderen) Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie.
5) Besprechen Sie alle weiteren Schritte mit dem Arzt und prüfen Sie gemeinsam, ob eine erneute Operation notwendig und sinnvoll ist.
Unsere Mitglieder stehen allen betroffenen und besorgten Patientinnen gern für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.
DGÄPC-Beratungshilfen zum Download
Berlin, 09. Dezember 2011. Ab heute stellt die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) die von ihren Mitgliedern entwickelten Beratungshilfen für Patienten in der Schönheitschirurgie zum kostenlosen Download zur Verfügung.
Qualitätssicherung hat die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie bereits in ihrer Satzung verankert. Auf der 39. DGÄPC-Jahrestagung verabschiedeten die Mitglieder der ältesten deutschen Fachgesellschaft auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie nun einstimmig zusätzliche Maßnahmen. Individuell auf die Anwendungsbereiche der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie abgestimmt, enthalten die DGÄPC-Beratungshilfen detailliert alle Besonderheiten des geplanten Eingriffs: von der Anamnese und Indikation über nötige Vor- und Nachbehandlungen, das Vorgehen beim eigentlichen Eingriff, bis hin zu den damit verbundenen Risiken und alternativen Behandlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sind die Bögen kompakt und übersichtlich gestaltet, der Patient kann sie bequem zu einem Arzttermin mitnehmen.
Zum Downloadbereich gelangen Sie hier.
Neue DGÄPC-Website online
Berlin, 04. November 2011. Sie haben es sicher schon gemerkt – die DGÄPC hat ihre Website von Grund auf erneuert. Die informativen Seiten der ältesten deutschen Fachgesellschaft auf dem Gebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie präsentieren sich in neuem, modernem Gewand. Sie finden hier nun informative Texte zum gesamten Behandlungsspektrum der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie und haben die Möglichkeit, direkt mit einem der qualifizierten DGÄPC-Fachärzte in Kontakt zu treten. Auch unser Angebot an Ratgebern und Patienteninformationen steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung. Zu jeder der vorgestellten Behandlungen können Sie unseren umfassenden Ratgeber kostenlos herunterladen. Erkunden Sie unseren neuen Webauftritt und zögern Sie nicht, bei Fragen mit uns Kontakt aufzunehmen, wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie ( DGÄPC )
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