Presseinformationen 2012
Aktuelle Presseinformationen auf einen Blick
Ästhetisch-Plastische Chirurgen tagen in Berchtesgaden
Heute eröffnet Tagungspräsidentin Dr. Marta Obermeier (Bad Reichenhall) die 40. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie. Vom 04. bis zum 07. Oktober tauschen sich Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie über neueste Entwicklungen und Methoden in der Branche aus. Hierzu begrüßt Dr. Obermeier ihre Fachkollegen in Berchtesgaden.
Unter anderem befassen sich die Tagungsteilnehmer mit den Folgen des Skandals um minderwertige Brustimplantate der französischen Firma PIP. Dabei konzentrieren sich verschiedene Fachvorträge auf die sichere Entfernung der Implantate. Zudem konnte die DGÄPC kompetente Gastredner zum Thema Medizinrecht und dessen Bedeutung für die Ästhetisch-Plastische Chirurgie gewinnen. Doch auch andere Themen, wie etwa weiterentwickelte Methoden zur Faltenbehandlung, werden diskutiert.
Neben dem fachlichen Erfahrungsaustausch steht das 40-jährige Bestehen der Fachvereinigung im Vordergrund. Tagungspräsidentin Dr. Obermeier freut sich darauf, Kongressteilnehmer, Gäste und Aussteller zu diesem Jubiläum im Berchtesgadener Land begrüßen zu dürfen. „Ich hoffe auf einen fruchtbaren Erfahrungsaustausch“, betont die Chirurgin. Die DGÄPC ist die älteste Fachgesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie in Deutschland. Ihre Mitglieder setzen sich seit 1972 für höchste Qualität und Patientensicherheit ein. Zu ihren Kernanliegen zählen umfassende Beratung der Patienten und seriöse Aufklärung der Öffentlichkeit.
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Neue Trends in der Schönheitschirurgie
Heute präsentierte die
Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) die
Ergebnisse ihrer Patientenbefragung 2012. Gemeinsam mit Dr.
Marta Obermeier, Tagungspräsidentin der 40. Jahrestagung der
DGÄPC, erläutert DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern
die Ergebnisse der Studie. Dabei steht der Bezug zu aktuellen Themen wie dem
PIP-Skandal im Vordergrund. Seit 2008 führt die älteste deutsche
Fachgesellschaft auf dem Gebiet der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie jährlich
eine anonyme Befragung unter Patienten durch, um Daten wie Alter, Geschlecht,
Beziehungsstatus und durchgeführte Eingriffe zu ermitteln. Alters- und
geschlechterspezifische Unterschiede stehen im Fokus der Präsentation. Zudem
informieren die Podiumsmitglieder über Trends in der ästhetischen Medizin sowie
neueste Aktivitäten der DGÄPC.
Patienten werden älter
Wer sich im Jahr 2012 einer ästhetisch-plastischen Behandlung unterzog war im Durchschnitt 40 Jahre und acht Monate alt. Im Vorjahr lag das Durchschnittsalter hingegen noch bei 38 Jahren und zehn Monaten. Besonders starke Zuwächse gab es in der Altersgruppe 41-50, die um 4,7 Prozentpunkte zulegte. Auch der Anteil der Patienten über 60 stieg deutlich um 3,8 Prozentpunkte an. Insgesamt wirkt sich das Alter der weiblichen Patienten stärker auf diesen Trend aus. Denn bereits beim Alter zeigen sich erste Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen sind 2012 mit durchschnittlich 41 Jahren und einem Monat rund 27 Monate älter als im Vorjahr, Männer mit 38 Jahren und neun Monaten etwa genauso alt wie 2011.
Männer ledig, Frauen verheiratet
Weitere Unterschiede zwischen männlichen und weiblichen Patienten ergeben sich aus dem jeweiligen Familienstand. Insgesamt befinden sich knapp zwei Drittel der Patienten in einer festen Beziehung (19,3 Prozent) oder sind verheiratet (41,5 Prozent). Nur eine Minderheit von 36,2 Prozent gab auf dem Befragungsbogen „ledig“ an. Bei den weiblichen Patienten sieht diese Verteilung ähnlich aus. Bei den Männern dagegen bilden die Singles die größte Gruppe (44,1 Prozent), erst danach folgen Verheiratete (30,2 Prozent) und Männer in fester Beziehung (22,8 Prozent).
Frauen sind vorsichtiger geworden
Am deutlichsten treten die Unterschiede zwischen Männern und Frauen bei den beliebtesten ästhetisch-plastischen Behandlungen zutage. Hier belegte die Brustvergrößerung in den vergangenen Jahren bei den Frauen regelmäßig einen Spitzenplatz, bei Männern taucht sie naturgemäß nicht unter den Top Ten auf. 2012 ging der Anteil der Patientinnen, die eine Brustvergrößerung durchführen ließen, erstmals deutlich zurück. Gaben im vergangenen Jahr noch 29,2 Prozent der Patientinnen an, sich für eine Brustvergrößerung entschieden zu haben, so waren es in diesem Jahr nur noch 23,5 Prozent. „Wir bemerken bei der Brustvergrößerung keinen großen Nachfragerückgang“, so Dr. Sven von Saldern, „Patientinnen sind aber vorsichtiger geworden.“ [...]PDF Download
PIP-Skandal: Fachverbände fordern Konsequenzen
Führende Ästhetisch-Plastische Chirurgen fordern Konsequenzen aus dem PIP-Skandal. Als Fazit der Frühjahrsakademie der Vereinigung Deutscher Ästhetisch-Plastischer Chirurgen (VDÄPC) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) sprechen sich die Fachverbände für eine Verschärfung der Zulassungskriterien für Medizinprodukte aus. Zudem betonen die Chirurgen, dass Patienten, die durch Betrug zu Schaden gekommen sind, nicht zusätzlich finanziell belastet werden dürfen. „Wir lassen die Patienten jetzt nicht allein“, so VDÄPC-Präsident Prof. Dr. Wolfgang Gubisch, „die Krankenkassen sollten dies auch nicht tun.“
PIP-Skandal Schwerpunkt der Frühjahrsakademie 2012
Auf Initiative von Tagungspräsident Dr. Peter Hollos widmeten sich die Teilnehmer der diesjährigen Frühjahrsakademie in Stuttgart dem Thema PIP in einer Panelsitzung. Daran nahmen nicht nur Ästhetisch-Plastische Chirurgen, sondern auch Vertreter aus Politik und Rechtswissenschaft sowie der Krankenkassen und Medien teil. „Die Frühjahrsakademie ist der ideale Rahmen, um sich über ein so wichtiges Thema auszutauschen“, so Hollos.
„Implantate müssen sicher sein“
Entscheidend sei, so das Fazit der Fachärzte, dass es gar nicht erst zu einem so weit reichenden Betrugsfall komme. „Der PIP-Skandal offenbart Lücken im Zulassungsrecht“, zeigt sich DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern besorgt. Ärzte aller Fachrichtungen müssen sich darauf verlassen können, dass Produkte, die für den medizinischen Gebrauch zugelassen sind, höchsten Qualitätsansprüchen genügen und für ihre Patienten keine Gefahr darstellen. „Geprüfte und zugelassene Implantate müssen tatsächlich sicher sein“, so von Saldern. Die Fachärzte begrüßen die Ankündigung des zuständigen EU-Kommissars John Dalli, bei der Revision des europäischen Medizinprodukterechts entsprechend nachzubessern.
DGÄPC, DGPRÄC und VDÄPC fordern Streichung des § 52 Absatz 2
Weitgehend umstritten ist aktuell noch die Frage nach der Kostenübernahme bei der Entfernung der schadhaften PIP-Implantate. Laut geltendem Recht (§ 52 Absatz 2 SGB V) müssen die Krankenkassen Versicherte an den Behandlungskosten beteiligen, sofern die Krankheit auf eine ästhetische Operation zurückzuführen ist. „Patienten Ästhetisch-Plastischer Chirurgen sind demnach schlechter gestellt als Raucher, Extremsportler oder andere, die vorsätzlich gesundheitliche Risiken eingehen. Der Paragraph 52 ist Ausdruck einer beginnenden Entsolidarisierung der Solidargemeinschaft“, konstatiert Prof. Dr. Peter M. Vogt, Präsident der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC). „Dabei wird die ästhetische Chirurgie einseitig negativ stigmatisiert“, so Vogt. DGÄPC, DGPRÄC und VDÄPC fordern daher die Streichung des § 52 Absatz 2.
Schönheitsoperation im Ausland: Frauen vorsichtiger als Männer
Männer sehen Schönheitsoperationen im Ausland weniger skeptisch als Frauen. Dies ergab eine Befragung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) unter mehr als 1.000 Patienten. Während mehr männliche Patienten offen für eine ästhetische Behandlung im Ausland sind, lehnen weibliche Patienten diese eher ab. Insgesamt ist fast jeder zweite der Befragten unentschieden, ob er eine OP im Ausland vornehmen lassen würde. „Wir sehen große Unsicherheit und erheblichen Aufklärungsbedarf“, so DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern.
Statistik zeigt große Unsicherheit
Danach gefragt, ob für sie eine Schönheitsoperation außerhalb von Deutschland in Frage käme, gehen die Meinungen der Patientinnen und Patienten auseinander. Etwa ein Drittel (32,7 Prozent) der Frauen lehnt eine OP im Ausland explizit ab. Bei den Männern ist es nur ein gutes Viertel (25,6 Prozent). Mit 30,0 Prozent der Befragten ist immerhin knapp jeder dritte männliche Patient für einen Eingriff im Ausland aufgeschlossen. DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern unterstreicht: „Fast die Hälfte der Befragten ist unsicher.“ Er sieht daher nicht nur bei den Männern Aufklärungsbedarf. „Auch im Ausland praktizieren seriöse Fachärzte“, betont von Saldern. Doch aus Erfahrung weiß der Chirurg, dass Patienten sich häufig aus rein finanziellen Erwägungen für einen Eingriff im Ausland entscheiden.
Warnung vor Billigangeboten
Nicht nur erhöhen sprachliche Hürden das Risiko, dass Patienten nicht mit dem Ergebnis der Behandlung zufrieden sind. „Was billig aussieht, kann schnell sehr teuer werden“, warnt von Saldern. Insbesondere eine gründliche Nachsorge durch den behandelnden Arzt sei nach einer Operation in einem fremden Land in der Regel nicht gewährleistet. Zurück in Deutschland müssten Patienten dann Verbandwechsel und notwendige Nachbehandlungen selbst bezahlen. Hinzu kämen Fragen der Sicherheit. „Für Patienten ist nur schwer zu erkennen, ob medizinische Ausbildung des Arztes und Ausstattung des OPs mit deutschen Standards vergleichbar sind“, so der Facharzt. „Sollte dann einmal etwas schief gehen, sind ausländische Ärzte schwer haftbar zu machen.“
Neuer Patientenratgeber
Die DGÄPC warnt daher vor Kliniken und Vermittlungsdiensten, die aggressiv für vermeintlich preiswerte Eingriffe im Ausland werben. Unter www.dgaepc.de finden Patienten einen neuen Ratgeber mit wichtigen Hinweisen zu Schönheitsoperationen im Ausland. Interessierte sollten sich in jedem Fall gründlich über den geplanten Eingriff informieren. Dabei helfen auch die kostenlosen DGÄPC-Beratungshilfen und ausführliche Ratgeber zu den einzelnen Behandlungsmöglichkeiten, welche die Fachgesellschaft auf ihrer Internetseite kostenlos zur Verfügung stellt.PDF Download
Stellungnahme der DGÄPC zu Schönheitschirurgie bei Minderjährigen
In einem am vergangenen Donnerstag bekannt gewordenen Entwurf der Gesundheitsexperten der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag fordern die Abgeordneten Johannes Singhammer, Jens Spahn, Erwin Rüddel und Wolfgang Zöller Ergänzungen zum geplanten Patientenrechtegesetz. Neben anderen Themen enthält das Papier auch Forderungen hinsichtlich so genannter Schönheitsoperationen. Der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) begrüßt die Bemühungen um mehr Sicherheit und Qualität in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Um zu einer sachlichen und konstruktiven Debatte beizutragen, nimmt die DGÄPC Stellung zu dem aktuellen politischen Vorstoß.
Stellungnahme des DGÄPC-Vorstandes:
- Wir begrüßen den Vorschlag, die Begriffe „Schönheitsoperation“, „Schönheitschirurgie“, „kosmetische Chirurgie“ und „ästhetische Chirurgie“ klar zu definieren und zu schützen. Dies entspricht einer langjährigen Forderung der DGÄPC für mehr Klarheit in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Für Patienten entsteht daraus aber nur dann ein Nutzen, wenn Ausbildung und Qualifikation der Ärzte berücksichtigt werden. Eine entsprechende Regelung führt dann zu mehr Patientensicherheit, wenn die so bezeichneten Behandlungen nur von qualifizierten Fachärzten durchgeführt werden dürfen. Zudem muss für Patienten klar ersichtlich sein, über welche Ausbildung und Erfahrung der behandelnde Arzt verfügt.
- Die eigentliche Problematik sehen wir in der Definition von so genannten „Schönheitsoperationen“ und damit in der Abgrenzung medizinischer und ästhetischer Indikationen. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit ein „Zustand des vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen. Danach ist die Gesundheit auch dann beeinträchtigt, wenn keine Krankheit im Sinne einer objektiv diagnostizierbaren Anomalie vorliegt aber durch die körperliche oder psychische Belastung das subjektive Wohlbefinden des Menschen beeinträchtigt wird.“ Im engeren Sinne existieren daher keinerlei Eingriffe, die nicht gesundheitlich indiziert sind.
- Zu den häufigsten ästhetisch-plastischen Operationen bei Minderjährigen zählen das Anlegen abstehender Ohren, die Korrektur entstellender Narben und Muttermale und die Behandlung eines übermäßigen Brustwachstums (Gynäkomastie) bei jungen Männern. Es ist allgemein anerkannt, dass diese medizinischen Eingriffe einer psycho-sozialen Entwicklungsstörung vorbeugen können, auch wenn von den behandelten Fehlbildungen keine unmittelbare körperliche Beeinträchtigung ausgeht. Daher werden die Kosten für solche Behandlungen von den Krankenkassen in der Regel auch übernommen.
- Wo die Grenze zwischen einer „normalen“ Ausprägung und einer Entstellung zu ziehen ist, kann nicht allgemeingültig festgeschrieben werden. Insofern muss die Entscheidung zu einem vorwiegend ästhetisch indizierten Eingriff immer eine individuelle sein. Ausschlaggebend ist, ob ein gewünschter Eingriff in Abwägung der möglichen Vor- und Nachteile dem Ziel einer höheren Lebensqualität ausreichend gerecht werden kann. Bei Minderjährigen erfordert eine solche Entscheidung selbstverständlich ein besonders hohes Maß an Verantwortung aller Beteiligten. Inwiefern ein generelles Verbot dieser Situation gerecht werden kann, ist fraglich. Allerdings würde auch kein verantwortungsbewusster Ästhetisch-Plastischer Chirurg einen körperformenden Eingriff (wie Brustvergrößerung oder Fettabsaugung) durchführen, bevor das Wachstum des Patienten abgeschlossen ist.
- Die von den Unions-Gesundheitsexperten herangezogenen Zahlen zum Anteil minderjähriger Patienten können wir in keiner Weise nachvollziehen. Unserer Ansicht nach führt die Verbreitung solcher Zahlen eher zu einer Bagatellisierung ästhetisch-plastischer Behandlungen bei Jugendlichen, da durch sie der Eindruck vermittelt wird, dies sei gängige Praxis. Die tägliche Erfahrung praktizierender Ästhetisch-Plastischer Chirurgen bietet ein vollständig anderes Bild: Minderjährige, die mit dem Wunsch nach körperlicher Veränderung einen Facharzt aufsuchen, bilden eine verschwindend kleine Minderheit. In der aktuellen Umfrage der DGÄPC liegt der Anteil minderjähriger Patienten bei unter einem Prozent, Studien anderer Verbände bestätigen dies.
- In der medialen Berichterstattung wurde die Einführung eines Entschädigungsfonds, die ebenfalls Teil der Forderungen der Unions-Gesundheitsexperten war, fälschlicherweise in den unmittelbaren Zusammenhang mit der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie gesetzt. Dem dadurch vermittelten Eindruck, dass die meisten Schadensfälle in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie entstünden, muss entschieden widersprochen werden. Die Statistik der Bundesärztekammer belegt eindeutig, dass die überwiegende Anzahl der Anträge bei den Schlichtungsstellen aus dem Gebiet der Orthopädie und Unfallchirurgie stammen.
gez. Dr. Sven von Saldern, Präsident der DGÄPC
DGÄPC ermittelt Zahlen zur Brustvergrößerung in Deutschland
Die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) hat ermittelt, wie viele Brustvergrößerungen jährlich in Deutschland vorgenommen werden. „Wir gehen von 15.000 bis 20.000 Brustvergrößerungen pro Jahr aus“, so DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern. Entsprechende Zahlen brachte die Fachgesellschaft durch Abstimmung mit den Herstellern der in Deutschland angebotenen Brustimplantate in Erfahrung. Mangels eines zentralen Registers für Ästhetisch-Plastische Operationen ist es bislang nicht möglich, gesicherte Zahlen über die in Deutschland durchgeführten Brustvergrößerungen zu erhalten.
Im Zuge der aktuellen Debatte um schadhafte Silikon-Brustimplantate des französischen Herstellers PIP (Poly Implants Prothèses) fehlte es vor allem an verlässlichen Informationen. Zu den tatsächlich vorgenommenen Eingriffen konnten nur vorsichtige Schätzungen abgegeben werden. Dr. Sven von Saldern, Präsident der DGÄPC, trat daher mit den Implantatherstellern in Kontakt. Diese teilten der DGÄPC auf Grundlage ihres eigenen Absatzes und des geschätzten Marktanteils ihrer Produkte weitgehend übereinstimmende Gesamteinschätzungen mit. Demnach werden nach Schätzung der Industrie jährlich 30.000 bis 45.000 Brustimplantate in Deutschland verkauft.
„Unter Berücksichtigung der für Rekonstruktionen verwendeten Silikonimplantate können wir von jährlich 15.000 bis 20.000 Brustvergrößerungen in Deutschland ausgehen“, so Dr. von Saldern. Nach nicht gesicherten Schätzungen werden rund zehn Prozent der Implantate für rekonstruktive Eingriffe, zum Beispiel nach einer Brustkrebserkrankung, benötigt. Der Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie gibt zu bedenken: „Ein zentrales Register würde nicht nur zur allgemeinen Aufklärung beitragen, sondern auch die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erhöhen.“
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