Der Ehrenrat der DGÄPC
Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurde am 01.11.2019 im Rahmen der Jahrestagung stattfand der Ehrenrat neu gewählt.
Dr. Sven von Saldern, Dr. Joachim Graf von Finckenstein und Frau Dr. Andrea Fornoff sind für fünf Jahre das Gremium und wachen über die Einhaltung der Satzung und dienen u.a. als Schlichtungsinstanz der Gesellschaft.
Fr. Dr. Andrea Fornoff
Dr. med. Andrea Fornoff
Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Klinik für Plastische Chirurgie in Degerloch
Jahnstraße 62
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 979 460
Dr. Sven von Saldern
Dr. med. Sven von Saldern
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharzt für Chirurgie / Handchirurgie
Hautzentrum am Forsterpark
Willy-Brandt-Platz 3
86153 Augsburg
Tel.: 0821 453 496 19
Dr. Joachim Graf von Finckenstein
Dr. med. Joachim Graf von Finckenstein
Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Praxisklinik in den Seearkaden
Wittelsbacherstraße 2 a
82319 Starnberg
Tel.: 08151 29968
Welche Aufgaben erfüllt der Ehrenrat?
Die Aufgaben, Zusammensetzung und Wahl des Ehrenrates ist über die Satzung der DGÄPC definiert:
- Der Ehrenrat setzt sich zusammen aus 3 Ordentlichen Mitgliedern der Gesellschaft. Sie dürfen nicht
gleichzeitig Mitglieder des amtierenden Vorstandes sein. - Der Ehrenrat wird auf Vorschlag der Mitgliederversammlung durch diese für 5 Jahre gewählt
- Der Ehrenrat der DGÄPC wird aus eigenem Antrieb oder nach Aufrufen mindestens eines Ordentlichen Mitgliedes tätig.
- Der Ehrenrat teilt seine Entscheidungen dem Vorstand mit und empfiehlt ggf. der Mitgliederversammlung eine
bestimmte Vorgehensweise. - Der Ehrenrat hat keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Vorstand oder der Mitgliederversammlung.
- Der Ehrenrat ist Schlichtungsinstanz für ernste Unstimmigkeiten zwischen den Mitgliedern, welche
die einvernehmliche Arbeit der Gesellschaft behindern könnten. - Der Ehrenrat ist neben dem Vorstand Wächter über die Einhaltung satzungsgemäßer Pflichten der Mitglieder der Gesellschaft und auch des Vorstandes
- Der Ehrenrat kann gegenüber den vorgenannten Organen Ermahnungen aussprechen.
- Der Ehrenrat urteilt unabhängig nach Anhörung darüber, ob ein Mitglied das Ansehen der Gesellschaft in der Öffentlichkeit
gefährdet oder ihm geschadet hat. - Bei Anträgen auf Ausschluss eines Mitglieds ist der Ehrenrat zuvor anzuhören.