Fellowship-Programm - Unterstützung in die Selbständigkeit
Unterstützung in die Selbstständigkeit auf qualitativ höchstem Niveau
Seit Gründung der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie im Jahr 1972 steht vor allem die Aus- und Weiterbildung sowie das Verfolgen von einem gemeinsamen, strengen Qualitätsanspruch im Mittelpunkt. In der ersten und ältesten Fachvereinigung auf dem Gebiet der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie nimmt die Selektion der Mitglieder einen besonders großen Stellenwert ein.
Als logische Konsequenz der strengen Aufnahmekriterien hat die Gesellschaft seit 2018 unter Federführung von dem Vorstandsmitglied Dr. Helge Jens ein Fellowship Programm (in der Satzung auch „Assoziierte Mitgliedschaft“, §2.2 / §2.7.2.) entwickelt und etabliert. Dies ermöglicht es auch Berufseinsteiger/innen im Rahmen eines Mentorings in eine sogenannte Assoziierte Mitgliedschaft bei der DGÄPC einzusteigen.
Fellowship Programm – Nachwuchsförderung für die Besten von Morgen
„Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen“ – nahezu jeder hat diesen Spruch im Laufe seiner Kindheit sicherlich schon einmal gehört. Und er stimmt auch. Gerade in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie ist es vor allem die Erfahrung und der stetige Austausch, der einen selbst und seine Fähigkeiten zu Bestleistungen verhilft. Neben der Aus- und Weiterbildung der fachlichen Kompetenz, gibt es auf dem Weg in die Selbstständigkeit noch einige andere Hürden und Stolpersteine, die es zu beachten gilt.
Die DGÄPC hat es sich daher zum Ziel gemacht, die Nachwuchsförderung in der in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie, aktiv mitzugestalten. Denn ohne Erfahrung lässt sich die Komplexität der Selbstständigkeit kaum erfassen, sowohl im Hinblick auf die zu erbringende Leistung als auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Häufig treten Fragen wie „Was gilt es wirtschaftlich zu beachten?“, „Wie manage ich mein Unternehmen richtig?“, „Nutze ich selbst die richtigen Ressourcen?“ oder „Was passiert in Krisensituationen?“.
Das Fellowship Programm ist ein Mentoring für neue, junge Kollegen, welches den Berufseinstieg praktizierender Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie auf selbstständiger Basis vereinfachen soll, indem sie vom Wissen und der Erfahrung der Mitglieder der Gesellschaft profitieren.
Was erwartet mich im Fellowship Programm?
Das Haupt-Ziel ist klar: die Förderung des Nachwuchses. Dabei sind die Mentoren ein ordentliches oder auch ehemaliges Mitglied der DGÄPC, in der Verantwortung, dem neuen Kollegen zu helfen, seinen beruflichen Werdegang zu entwickeln. Dazu zählt nicht nur die Hilfestellung bei der chirurgischen Tätigkeit im Rahmen von Hospitationen, es geht zu einem großen Teil auch um die Vermittlung von Leitlinien und wirtschaftlicher Beratung. Denn der medizinische Bereich definiert sich nicht nur durch die operativen Fähigkeiten eines Arztes, es geht auch um die Vermittlung von ethischen und qualitativen Ansprüchen – Qualität steht immer vor Quantität und Profitabilität.
Wie lange dauert ein Fellowship?
Das Mentoring ist auf maximal drei Jahre begrenzt. In dieser Zeit können die neuen Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie auf die Hilfestellung und Förderung durch ihren Mentor bauen. Dabei werden sie von ordentlichen und ehemaligen Mitgliedern der Gesellschaft sowohl im medizinischen als auch wirtschaftlichen Bereich beraten, unterstützt und gefördert. Zudem sollen vor allem die hohen und strengen Qualitätsansprüche vermittelt werden, zu denen beispielsweise die fachliche Eignung und Fortbildung sowie die örtlichen Voraussetzungen in der Praxis bzw. Klinik zählen. Dem Nachwuchs der Ästhetischen und Plastischen Chirurgie stehen darüber hinaus der interne Expertenchat sowie die Beratung durch die Geschäftsstelle zur Verfügung. Danach steht im Regelfall die Vollmitgliedschaft in der DGÄPC an.
Wie kann ich mich für ein Fellowship bewerben?
Um am Fellowship für Ästhetisch-Plastische Chirurgie der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie teilnehmen zu können, müssen die Bewerber einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Der Bewerberpool setzt sich aus angehenden und ausgelernten Fachärzten für Plastische und Ästhetische Chirurgie zusammen. Dabei sollte die Dauer der selbstständig praktizierenden Tätigkeit drei Jahre nicht übersteigen.
Bewerben können sich alle jungen Fachärzte, die eine eigenständige Niederlassung anstreben. Im besten Fall besteht bereits Kontakt zu einem Mentor, dieser kann jedoch auch über den Vorstand vermittelt werden.
Weitere Voraussetzungen auf einen Blick
- Niederlassung als Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Deutschland
- Lebenslauf
- Beglaubigte Kopie der Approbation
- Beglaubigte Kopie des Facharztzeugnisses
- Erfüllung der Anforderungen an Neumitglieder nach den Statuten der Satzung (§ 1 Artikel 4)
- Verinnerlichung der Werte und Ziele unserer Gesellschaft.
- Motivationsschreiben inkl. kurzer Beschreibung der individuellen Erwartungen an das Programm
Die Bewerbung für ein Fellowship ist jederzeit über unsere Geschäftsstelle möglich. Der Antrag auf eine sogenannte „Assoziierte Mitgliedschaft“ muss allerdings spätestens vier Wochen vor der Jahrestagung der Gesellschaft in unserer Geschäftsstelle eingereicht werden.
Der Mitgliedsbeitrag für die Assoziierte Mitgliedschaft beträgt zurzeit 90,- € / Monat