Ehrenmitglieder & ehemalige Mitglieder der DGÄPC
Neben den Ordentlichen und den Assoziierten Mitgliedern (Anwärter*innen aus dem sogenannten Fellowshipprogramm) gibt es in der DGÄPC auch Ehemalige Mitglieder und Ehrenmitglieder.
Bei den Ehrenmitgliedern handelt es sich entweder um ehemalige Mitglieder der Gesellschaft, die aufgrund ihres Alters in den Ruhestand gegangen sind und sich in besonderem Maße innerhalb der Gesellschaft verdient gemacht haben oder externe Plastische und Ästhetische Chirurgen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb des Fachgebiets hervorgetan haben.
Wie wird man Ehrenmitglied?
Ein Ehrenmitglied wird von den aktiven, also Ordentlichen Mitgliedern, und nach Prüfung durch den Vorstand durch Mehrheitsvotum der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied gewählt und ernannt. Ehrenmitglieder sind zwar zu allen Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen der Gesellschaft eingeladen, sie sind jedoch weder stimmberechtigt noch beitragspflichtig.
Dennoch verlieren Ehrenmitglieder nicht die Rechte und Pflichten Ordentlicher Mitglieder, wenn sie unmittelbar vor ihrer Ernennung Ordentliches Mitglied der Gesellschaft waren und auch weiterhin berufstätig bleiben. Für Ehrenmitglieder entfällt jedoch die Beitragspflicht und sie unterliegen nicht mehr dem Qualitätsmanagement und sie müssen somit keine Fortbildungsnachweise mehr erbringen.
Unsere aktuellen Ehrenmitglieder
Ehemalige Mitglieder
Scheidet ein Mitglied aus dem aktiven Berufsleben aus, erlischt seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft nicht automatisch. Auf Wunsch kann sie als „Ehemaliges Mitglied“ geführt werden. Ehemalige Mitglieder werden nicht mehr in der aktuellen Mitgliederliste der Gesellschaft geführt. Sie werden aber weiterhin zu allen Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen der Gesellschaft eingeladen, jedoch verlieren sie ihr Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.
Ehemalige Mitglieder sind von sämtlichen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Gesellschaft entbunden und zahlen auch keine Mitgliedsbeiträge. Die Gesellschaft betont ausdrücklich ihre tiefe Verbundenheit zu ihren Ehemaligen Mitgliedern und wird ihren auf langjähriger Erfahrung beruhenden Beiträgen zum Wohle der Gesellschaft stets Beachtung schenken.
Ehemaligen Mitglieder
- Dr. med. Hartmut Meyer
- Dr. med. Peter Hollos
Was ist der Unterschied zwischen Ehrenmitgliedern und Ehemaligen Mitgliedern?
Der Unterschied liegt darin, dass Ehrenmitglieder im Rahmen der Mitgliederversammlung durch die Ordentlichen Mitglieder ernannt werden. Sie müssen vor Ernennung kein Ordentliches Mitglied gewesen sein. Ehemalige Mitglieder können Ordentliche Mitglieder auf eigenen Wunsch werden, wenn sie aus dem aktiven Berufsleben ausscheiden.
Als ehemaliges Mitglied und als Ehrenmitglied hat man kein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen.