Ehrenmitglieder - Ehrenmitgliedschaft bei der DGÄPC
Neben den Ordentlichen, den Assoziierten Mitgliedern (Anwärter*innen aus dem sogenannten Fellowshipprogramm) und den Ehemaligen Mitgliedern, gibt es in der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie auch Ehrenmitglieder.
Bei den Ehrenmitgliedern handelt es sich entweder um ehemalige Mitglieder der Gesellschaft, die aufgrund ihres Alters in den Ruhestand gegangen sind und sich in besonderem Maße innerhalb der Gesellschaft verdient gemacht haben oder externe Plastische und Ästhetische Chirurgen, die sich im Rahmen ihrer Tätigkeit innerhalb des Fachgebiets hervorgetan haben.
Wie wird man Ehrenmitglied?
Ein Ehrenmitglied wird von den aktiven, also Ordentlichen Mitgliedern, und nach Prüfung durch den Vorstand durch Mehrheitsvotum der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied gewählt und ernannt. Ehrenmitglieder sind zwar zu allen Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen der Gesellschaft eingeladen, sie sind jedoch weder stimmberechtigt noch beitragspflichtig.
Dennoch verlieren Ehrenmitglieder nicht die Rechte und Pflichten Ordentlicher Mitglieder, wenn sie unmittelbar vor ihrer Ernennung Ordentliches Mitglied der Gesellschaft waren und auch weiterhin berufstätig bleiben. Für Ehrenmitglieder entfällt jedoch die Beitragspflicht und sie unterliegen nicht mehr dem Qualitätsmanagement und sie müssen somit keine Fortbildungsnachweise mehr erbringen.
Was ist der Unterschied zwischen Ehrenmitgliedern und Ehemaligen Mitgliedern?
Wenn ein Mitglied aus dem aktiven Berufsleben ausscheidet, dann endet seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft nicht automatisch. Aber es kann auf Wunsch als „Ehemaliges Mitglied“ geführt werden. Ehemalige Mitglieder werden nicht mehr in der aktuellen Mitgliederliste der Gesellschaft geführt. Sie werden aber weiterhin zu allen Veranstaltungen und Mitgliederversammlungen der Gesellschaft eingeladen.
Als ehemaliges Mitglied hat man kein Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen, dies gilt auch für die Ehrenmitglieder. Eine weitere Gemeinsamkeit ist, dass auch Ehemalige Mitglieder keine Mitgliedsbeiträge mehr bezahlen müssen. Der Unterschied zwischen ehemaligen Mitgliedern und Ehrenmitgliedern besteht darin, dass man als Ehrenmitglied vorher nicht als Ordentliches Mitglied der Gesellschaft geführt werden musste.
Unsere aktuellen Ehrenmitglieder
- Dr. (TR) Serdar Eren
- Prof. Dr. Gottfried Lemperle
- Sam T. Hamra MD USA