Wie wird man Mitglied bei der DGÄPC?

Inhaltsübersicht

Werden Sie Mitglied bei Deutschlands erster und ältester Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie

Wie wird man Mitglied?

Die DGÄPC widmet sich seit ihrer Gründung 1972 ausschließlich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Wir stehen im Teilbereich der Plastischen Chirurgie für Qualitätssicherung durch gegenseitige Unterstützung und Weiterbildung.

Das gilt sowohl für den fachlichen Bereich als auch für wirtschaftliche Fragestellungen. Dabei ist ein Vertrauensverhältnis unter den Mitgliedern ebenso wichtig, wie die stetige Aus- und Weiterbildung im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Um Mitglied zu werden, müssen neben dem Nachweis der Facharztausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Medizin weitere Aufnahmekriterien erfüllt werden.

Welche Kriterien müssen potenzielle Neumitglieder erfüllen?

Benötigte Unterlagen und Nachweise

Fellowship-Programm für junge Fachärzte

Eine weitere Möglichkeit für junge Fachärzte der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie ist eine sogenannte assoziierte Mitgliedschaft – unser Fellowship Programm.

Sie erfüllen unsere Kriterien aber kennen kein Mitglied bzw. interessieren sich für das Fellowshop Programm?

Wenn Sie noch kein aktives und/oder ehemaliges Mitglied unserer Gesellschaft kennen, Sie aber unsere Kriterien nachweisen können und gerne in die DGÄPC eintreten möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu unsere Geschäftsstelle auf.

Warum gibt es so viele Kriterien für eine Mitgliedschaft?

Wie ist der Ablauf einer Neuaufnahme?

Im Gegensatz zu vielen anderen Vereinen ist bei uns eine direkte Anmeldung zur Mitgliedschaft nicht möglich, da wir besonderen Wert auf Langfristigkeit, Zuverlässigkeit und Qualität legen. Für eine Neuaufnahme ist  folgender definierter Auswahlprozess einzuhalten:

Empfehlung eines Mitgliedes
und mindestens 2 Bürgen
(Mitglieder, ehemalige Mitglieder oder Ehrenmitglieder),
welche die Einhaltung der Standards, etc. bestätigen. 

Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle und Einreichung von

  • Motivationsschreiben mit Bennung der 2 Bürgen
  • OP-Katalog
  • CV mit Nachweis von mind. 3 jährige ökonomisch-selbstständige Praxisführung
  • Verzeichnis wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Nachweis über Fort- und Weiterbildungen

Prüfung durch den Vorstand
aller Voraussetzungen

Vorschlag an die Mitglieder zur Neuaufnahme
im Rahmen der Mitgliederversammlung

Persönliche Vorstellung
bei der Jahrestagung

Aufnahme durch Mitgliederbeschluss
im Rahmen der Mitgliederversammlung

Was erwartet Mitglieder der DGÄPC?

Zu welchem Zeitpunkt werden Neumitglieder aufgenommen?

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar

Gibt es Kriterien, die Mitglieder bei bereits bestehender Mitgliedschaft disqualifizieren?

Nachwuchsförderung