Tipps für das ärztliche Beratungsgespräch
Jeder chirurgische Eingriff birgt Risiken. Wer sich einer Operation unterzieht, hat das Recht, vom Operateur über diese Risiken sowie über Möglichkeiten und Grenzen des Eingriffs aufgeklärt zu werden.
Inhaltsverzeichnis
Wozu ist mein Arzt verpflichtet?
Grundsätzlich muss Ihr Arzt Sie auf mögliche Operationsrisiken hinweisen. Diese Aufklärung muss er im Streitfall nachweisen können. Ein vom Patienten unterzeichnetes Merkblatt reicht dabei nicht aus, da es nicht belegt, ob eine mündliche Beratung stattgefunden hat. Der Arzt muss in der Lage sein, die Wahrscheinlichkeit eintretender Probleme gegen die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Operation abzuwägen. Gegebenenfalls rät er von einem Eingriff ab oder verweigert sogar dessen Durchführung.
Außerdem muss Ihr Arzt Sie über alle möglichen Therapieoptionen aufklären, so zum Beispiel über alternative Operationstechniken oder die Möglichkeit einer nicht-operativen Behandlung.
Das Beratungsgespräch muss stattfinden, bevor die Entscheidung über den operativen Eingriff getroffen wird. Erst nach dem Beratungsgespräch kann ein Termin bestimmt werden. Sie müssen genügend Zeit haben, das Für und Wider eines Eingriffs abzuwägen. Bei kleinen ambulanten Eingriffen kann eine Aufklärung am Tag des Eingriffs rechtzeitig sein. Im Regelfall muss dem Patienten jedoch mehr Bedenkzeit zur Verfügung stehen.
Eine Aufklärung am Vorabend ist nur dann zulässig, wenn es sich um einen eiligen, aber gewöhnlichen Eingriff ohne große Risiken handelt. In weniger dringenden Fällen oder bei Eingriffen, die gravierende Risiken bergen, ist eine Aufklärung am Vorabend zu kurzfristig.
Der Arzt ist verpflichtet, sich zu vergewissern, dass Sie sich klare und zutreffende Vorstellungen von den möglichen Folgen eines Eingriffs machen können. Schwierige Fachausdrücke sollte er allgemeinverständlich erklären. Bei Verständigungsschwierigkeiten muss er gegebenenfalls einen Dolmetscher hinzuziehen.
Nur in Eilfällen kann auf einen Dolmetscher verzichtet werden. In diesem Fall ist der Chirurg verpflichtet, die Zeichensprache zu Hilfe zu nehmen.
Sonderfall Ästhetisch-Plastische Chirurgie
Die Beratungssituation in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie unterscheidet sich von der in anderen medizinischen Fachgebieten. Hier bestimmt der Arzt zusammen mit dem Patienten über Art und Zeitpunkt des Eingriffs. Die Tatsache, dass es sich bei Operationen häufig um medizinisch nicht notwendige Eingriffe handelt, birgt Gefahren.
Unseriöse „Schönheitschirurgen“ verharmlosen die Risiken eines Eingriffs, aus Sorge, der Patient könnte von der Behandlung Abstand nehmen. Beratungsmängel sind die häufig thematisierte Folge.
Die Mitglieder der DGÄPC haben sich selbst sehr strenge Maßstäbe gesetzt, nach denen sie über die Durchführung einer ästhetischen Behandlung entscheiden. Zudem fordert der Gesetzgeber speziell bei ästhetisch-plastischen Operationen die besonders sorgfältige Einhaltung der Aufklärungspflicht, auch über alternative Behandlungsmethoden sowie das Einräumen einer besonders langen Bedenkzeit.
Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch
Machen Sie sich vor dem Gespräch ausführlich Gedanken darüber, warum Sie einen Eingriff wünschen.
Schildern Sie Ihrem Arzt Ihre Erwartungshaltung. Nur so können Sie davon ausgehen, dass er Ihre Wünsche versteht und Sie richtig berät. Notieren Sie sich vorher alle Fragen, die Sie zur Operation und dem zu erwartenden Heilungsverlauf haben. Ein Hilfsmittel stellt die DGÄPC auf ihrer Website zur Verfügung: Mit den indikationsbezogenen Checklisten erhalten Sie einen Leitfaden, an dem Sie sich im Beratungsgespräch orientieren können.
Was Sie nicht vom Arzt erfahren haben, können Sie mit Hilfe der Checkliste erfragen.
Stellen Sie sich darauf ein, dass der Arzt auch Fragen an Sie hat: Über frühere Operationen, bestehende Erkrankungen und Allergien sowie die Medikamente, die Sie einnehmen, sollten Sie Bescheid wissen. Stellen Sie diese Informationen vorsorglich zusammen. Erfragen Sie im Beratungsgespräch auch Maßnahmen, die im Vorfeld des Eingriffs das Endergebnis positiv beeinflussen können (zum Beispiel Verzicht auf Nikotin).
Checkliste: Was ist Thema des Beratungsgesprächs?
Um ihren Patienten auch in Zukunft einen hohen Qualitätsstandard und bestmögliche Beratung zu bieten, hat die DGÄPC für alle gängigen Anwendungsbereiche der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie individuelle Beratungsleitfäden entwickelt. Darin erfahren Sie, welche Besonderheiten im Beratungsgespräch vor dem von Ihnen geplanten Eingriff angesprochen werden sollten. Diese Checklisten stehen Ihnen auf der Website der DGÄPC zum kostenlosen Download zur Verfügung. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Themen, die in einem
ärztlichen Beratungsgespräch behandelt werden sollten:
Anamnese
Bei der Anamnese macht sich der Facharzt ein Bild von Ihrer Leidensgeschichte und ermittelt alle Faktoren, die Einfluss auf die Entscheidung für oder gegen einen Eingriff oder die Wahl der Methode haben können.
Indikation
Indikation bedeutet so viel wie „Heilanzeige“ und besagt, welche Maßnahme bei einem gegebenen Krankheitsbild angebracht oder „angezeigt“ ist.
Vorbehandlung
Wichtige Schritte, die im Vorfeld des Eingriffes unternommen werden müssen, erläutert der Facharzt im Detail. Auch das Absetzen von Medikamenten kann dazu gehören.
Vorgehen
Sie erfahren, wie der Ästhetisch-Plastische Chirurg bei dem Eingriff vorgeht. Unter anderem erklärt er Schnittführung, Art der Betäubung und Länge eventuell notwendiger Klinikaufenthalte.
Risiken
Ihr Arzt informiert Sie über sämtliche spezifischen und unspezifischen Risiken des Eingriffes. Dazu gehören mögliche Infektionen oder Wundheilungsstörungen
Nachbehandlung
Auch nach dem Eingriff ist einiges zu beachten. Der Arzt erklärt, mit welchen heilungsfördernden Maßnahmen oder Nachbehandlungen gerechnet werden muss.
Kosten
Zu den Punkten, die während des Beratungsgesprächs geklärt werden müssen, zählen auch die Kosten und eventuellen Folgekosten eines Eingriffs.
Alternativen
Damit Sie entscheiden können, ob die vorgeschlagene Methode die richtige für Sie ist, erläutert der Chirurg alternative Behandlungsmethoden.