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Wege zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie

Facharztbezeichnungen erfüllen für Patienten eine wichtige Funktion: Sie sind klares Kennzeichen für das Expertenwissen eines Mediziners auf einem bestimmten Gebiet. Denn nur wer die mehrjährige Weiterbildung in seinem Fach absolviert und bei einer Landesärztekammer erfolgreich die Facharztprüfung abgelegt hat, darf auch den entsprechenden Facharzttitel tragen. Damit stellt der Facharzttitel eine gewisse Sicherheit dar. Patienten können davon ausgehen, dass der Arzt über das nötige Fachwissen verfügt und überwiegend in dem betreffenden Fachgebiet tätig ist (die sogenannte Gebietsbeschränkung).

Ausbildung Facharzt für Plastische Chirurgie

Im Jahr 1992 wurde die Plastische Chirurgie in Deutschland als eigenständiges medizinisches Fachgebiet mit eigener Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ anerkannt. Um dem besonderen Stellenwert ästhetisch-plastischer Behandlungen in diesem Fachgebiet gerecht zu werden, wurde der Titel 2005 ergänzend umbenannt. Seitdem lautet er „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. In diesem Ratgeber erläutert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, was es mit dem Titel auf sich hat und was Patienten von ihrem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie erwarten können.

Der erste Schritt: das Medizinstudium

Spezialisierung: die Facharztausbildung

Qualifikationsmerkmal Facharzttitel

Alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie tragen den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ und verfügen über langjährige praktische Erfahrung auf diesem Gebiet. Um die Mitgliedschaft in der ältesten deutschen Fachgesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zu erlangen, müssen jedoch nicht nur das sechsjährige Studium und die sechsjährige Facharztausbildung absolviert werden. Darüber hinaus müssen Bewerber vor ihrer Aufnahme in die DGÄPC mindestens drei Jahre selbstständig und eigenverantwortlich als niedergelassener Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie tätig gewesen sein. Die überwiegend ästhetische Ausrichtung ihrer Praxis wird zusätzlich von zwei Bürgen der Fachgesellschaft bezeugt. Dies kennzeichnet in besonderem Maße das Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie.

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