Wege zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie
Facharztbezeichnungen erfüllen für Patienten eine wichtige Funktion: Sie sind klares Kennzeichen für das Expertenwissen eines Mediziners auf einem bestimmten Gebiet. Denn nur wer die mehrjährige Weiterbildung in seinem Fach absolviert und bei einer Landesärztekammer erfolgreich die Facharztprüfung abgelegt hat, darf auch den entsprechenden Facharzttitel tragen. Damit stellt der Facharzttitel eine gewisse Sicherheit dar. Patienten können davon ausgehen, dass der Arzt über das nötige Fachwissen verfügt und überwiegend in dem betreffenden Fachgebiet tätig ist (die sogenannte Gebietsbeschränkung).
Im Jahr 1992 wurde die Plastische Chirurgie in Deutschland als eigenständiges medizinisches Fachgebiet mit eigener Facharztbezeichnung „Facharzt für Plastische Chirurgie“ anerkannt. Um dem besonderen Stellenwert ästhetisch-plastischer Behandlungen in diesem Fachgebiet gerecht zu werden, wurde der Titel 2005 ergänzend umbenannt. Seitdem lautet er „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“. In diesem Ratgeber erläutert die Deutsche Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie, was es mit dem Titel auf sich hat und was Patienten von ihrem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie erwarten können.
Der erste Schritt: das Medizinstudium
Zur Aufnahme des Medizinstudiums ist in Deutschland in der Regel die Allgemeine Hochschulreife Voraussetzung. Die Vergabe der begehrten Studienplätze in den medizinischen Fächern (neben Humanmedizin auch Tiermedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) regelt die Stiftung für Hochschulzulassung in Dortmund.
Ausschlaggebend ist die Abiturdurchschnittsnote: Bewerber aus Niedersachsen beispielsweise benötigten für die Zulassung zum Medizinstudium im Wintersemester 2012/2013 einen Notendurchschnitt von 1,2 sowie bis zu zwei Wartesemester.
Aufbau und Ablauf des Medizinstudiums sind in der Ärztlichen Approbationsordnung festgelegt. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Jahre und drei Monate und endet mit dem Staatsexamen. Das letzte Studienjahr besteht dabei aus praktischer Arbeit in einem Krankenhaus.
Schon vorher aber lernen die Studierenden den Heilberufsalltag durch Krankenpflegedienst und Famulatur sowie eine Ausbildung in Erster Hilfe von seiner praktischen Seite kennen. Zum theoretischen Pensum des Medizinstudiums gehören naturwissenschaftliche Grundlagen aus den Bereichen Chemie, Physik und Biologie ebenso wie Grundlagen der Psychologie und Soziologie und das fachbezogene Basiswissen aus Anatomie, Physiologie und Biochemie. Im weiteren Studienverlauf befassen sich die Studierenden dann mit den zahlreichen Spezialgebieten der Medizin – von Innerer Medizin und Allgemeinmedizin über Chirurgie und Anästhesiologie bis hin zu Neurologie und Psychiatrie.
Spezialisierung: die Facharztausbildung
Ein Großteil der Medizinabsolventen in Deutschland durchläuft im Anschluss an das Studium eine mehrjährige Facharztausbildung. Diese erfolgt im Rahmen einer hauptberuflichen Tätigkeit als Assistenzarzt an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte, zum Beispiel an einer Universitätsklinik. Erfahrene Fachärzte leiten die Weiterbildung sowohl in praktischer als auch in theoretischer Hinsicht. Ein abgeschlossenes Medizinstudium und die Approbation sind Voraussetzungen für die Aufnahme einer Facharztausbildung. Deren Inhalt und Dauer legen die Landesärztekammern in ihren jeweiligen Weiterbildungsordnungen fest.
Die Ausbildung zum Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie umfasst mindestens sechs Jahre. Sie beinhaltet eine zweijährige Basisweiterbildung im Bereich der Chirurgie, die für alle Fachbereiche der Chirurgie obligatorisch ist, also unter anderem auch für angehende Allgemein-, Gefäß- oder Herzchirurgen.
Während der übrigen vier Jahre bildet sich der angehende Facharzt in den verschiedenen Bereichen der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie weiter. Die Ausbildung soll den Mediziner zu konstruktiven, rekonstruktiven, verbrennungschirurgischen und ästhetisch-plastischen Behandlungen befähigen. Dazu zählen auch minimal-invasive und mikrochirurgische Verfahren sowie Laser- und Ultraschalltechniken. Teile der Ausbildung können auch in ergänzenden Fachgebieten, zum Beispiel der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, absolviert werden.
Während der Weiterbildung übernehmen angehende Fachärzte alle Routineaufgaben ihrer jeweiligen Station und stellen für Patienten wichtige Ansprechpartner dar. Dabei werden sie von Ober- oder Chefärzten angeleitet. Das Sammeln chirurgisch-praktischer Erfahrungen ist ein entscheidender Bestandteil der Facharztausbildung. Im Laufe der Assistenzzeit führen angehende Fachärzte darum bereits zahlreiche Eingriffe unter der Aufsicht eines erfahrenen Kollegen durch. Zum Abschluss der Weiterbildung überprüft ein von der zuständigen Landesärztekammer bestellter Prüfungsausschuss die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten des Arztes. Nach bestandener Prüfung erhält der Mediziner seine Anerkennungsurkunde von der Ärztekammer. In Deutschland
gibt es derzeit etwa 800 berufstätige Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie (Quelle: Bundesärztekammer 2011).
Qualifikationsmerkmal Facharzttitel
Im Zusammenhang mit Ästhetisch-Plastischer Chirurgie werden häufig Begriffe wie „Schönheitschirurg“ oder ähnliche ungeschützte Bezeichnungen verwendet, die keinerlei Aufschluss über Qualifikation oder Befähigung des betreffenden Arztes bieten. Der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ ist das einzige sichere Indiz dafür, dass der ihn tragende Arzt über eine umfassende Ausbildung in allen Bereichen dieses Fachgebietes verfügt. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sowie Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, welche die Zusatzbezeichnung „Plastische Operationen“ erworben haben, verfügen ebenfalls über fundierte Kenntnisse der Plastischen Chirurgie, jedoch nur im Kopf- und Halsbereich.
Alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie tragen den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ und verfügen über langjährige praktische Erfahrung auf diesem Gebiet. Um die Mitgliedschaft in der ältesten deutschen Fachgesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zu erlangen, müssen jedoch nicht nur das sechsjährige Studium und die sechsjährige Facharztausbildung absolviert werden. Darüber hinaus müssen Bewerber vor ihrer Aufnahme in die DGÄPC mindestens drei Jahre selbstständig und eigenverantwortlich als niedergelassener Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie tätig gewesen sein. Die überwiegend ästhetische Ausrichtung ihrer Praxis wird zusätzlich von zwei Bürgen der Fachgesellschaft bezeugt. Dies kennzeichnet in besonderem Maße das Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie.