Vorsicht vor Chirurgie zum Schnäppchenpreis
Umfragen der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie zeigen, dass ästhetische Behand-lungen heute für viele Menschen kein Tabuthema mehr darstellen. Mit der wachsenden Offenheit und einer konstant hohen Nachfrage entwickelte sich im Laufe der Jahre aber auch ein schier unüberschaubarer Markt für sogenannte Schönheitsbehandlungen.
Dies hat zur Folge, dass Patienten, die auf der Suche nach dem richtigen Arzt mehr auf den Preis als auf die Qualifikation achten, schnell auf scheinbar verlockende Billigangebote stoßen. Doch egal ob im Internet oder bei einem der zahlreichen Vermittlungsdienste: Eine Brustvergrößerung für pauschale 2.500 Euro oder ähnliche „Schnäppchen“ haben eine Kehrseite und können für Patienten sogar zur Gefahr werden
Wie entstehen Billigangebote in der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie?
Billiganbieter, darunter vor allem fachfremde Mediziner und Vermittlungsdienste, buhlen heute mit Preisen weit unter dem Facharztstandard (siehe Hintergrund 2) um die Gunst der Patienten. Am Preiskampf beteiligen sich teilweise auch junge Ästhetisch-Plastische Chirurgen, die sich davon den Aufbau eines Patientenstamms erhoffen oder ein-fach Erfahrung mit bestimmten Behandlungen sammeln möchten. Um den vermeintlich günstigen Preis aufrufen zu können, müssen Anbieter an der Ausstattung des OPs, am verwendeten Material oder am Honorar eines qualifizierten OP-Teams sparen, oder den Eingriff unter erheblichem Zeitdruck durchführen.
1.) Der Patient ist mit dem ästhetischen Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden oder gibt an, dass das Ergebnis nicht der vorherigen Absprache mit dem Operateur entspricht.
2.) Der Operateur leistet die eigentlich übliche und in vielen Fällen auch notwendige Nachsorge nicht, weil diese nicht in das Billigangebot einkalkuliert wurde.
3.) Infolge der Erstoperation kam es zu medizinischen Problemen, die der Operateur nicht kompetent behandeln wollte oder konnte
Hintergrund 1: Aufweichen der Fachgebietsbeschränkung
Unter der sogenannten Fachgebietsbeschränkung versteht man die über Jahrzehnte in Deutschland als Stan-dard geltende Regel, dass ein Arzt, der einen bestimmten Facharzttitel trägt, ausschließlich oder zumindest hauptsächlich auf dem entsprechenden medizinischen Gebiet tätig sein muss. Diese Beschränkung diente vor allem der Sicherheit der Patienten, die den jeweiligen Arzt aufgrund des von ihm getragenen Titels aufsuchten. So sollten Patienten, die einen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen aufgrund einer Wurzelresektion konsultierten, sicher sein können, dass der Arzt kontinuierlich in der Kieferchirurgie tätig ist und daher über Erfahrung und Routine bei diesem Eingriff verfügt. Allerdings wurde die Fachgebietsbeschränkung im Laufe der Jahre aufgeweicht, unter anderem auch durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Stattdessen wurde immer mehr Gewicht auf das Recht der freien Berufsausübung der Ärzte gelegt – auf Kosten der Patientensicherheit.
Einer der Hauptgründe für unbefriedigende Ergebnisse: Bei Billiganbietern (und oft auch bei Lockangeboten im Ausland) werden die Beratung und Nachsorge oft nicht vom Operateur, sondern von anderen Ärzten oder medizinischem Hilfspersonal durchgeführt. Im schlimmsten Fall hat der Operateur den Patienten vor der Operation gar nicht persönlich gesehen und sich nicht selbst ein Bild von dessen Wünschen und Vorstellungen gemacht.
Nicht jedes Billigangebot birgt also konkrete gesundheitliche Gefahren. Da aber viele der zu Billigpreisen angebotenen Behandlungen nicht fachgerecht oder im Sinne der Patienten durchgeführt werden, entstehen in der Folge häufig weitere Kosten. Für betroffene Patienten ist es meist ein großer Schock, wenn sie erfahren, dass die Korrektur eines unbefriedigenden Ergebnisses sehr viel teurer werden kann als die ursprüngliche Operation. Nicht selten hätte ein Eingriff beim qualifizierten Facharzt insgesamt weniger gekostet.
Hintergrund 2: Kosten einer ästhetisch-plastischen Operation
Ästhetisch-plastische Operationen sind komplexe medizinische Eingriffe und der Erfolg einer Behandlung hängt von verschiedensten Faktoren ab, die alle Einfluss auf die zu erwartenden Kosten haben können. Dazu zählen insbesondere die Ausstattung des Operationssaals, die Qualifikation des Operateurs, des Anästhesis-ten und des weiteren Personals sowie die Qualität der verwendeten Medizinprodukte und des Nahtmaterials. Ein seriöser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie wird im Rahmen des Beratungsgesprächs gern erläutern, wie sich der Preis im individuellen Fall zusammensetzt und einen entsprechend detaillierten Kosten-voranschlag erstellen.
Die folgenden Durchschnittspreise (zzgl. MwSt.) ästhetisch-plastischer Operationen können für Patienten zur Orientierung herangezogen werden. Werden die entsprechenden Behandlungen zu deutlich niedrigeren Preisen angeboten, ist Vorsicht geboten.
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Botulinumbehandlung ab 300 €
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Brustvergrößerung mit Implantaten 5.000–6.500 €
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Bruststraffung 3.500–6.500€
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Brustverkleinerung 3.500–6.500 €
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Bauchdeckenstraffung 3.500–6.500 €
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Facelift 5.500–7.500 €
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Fettabsaugung (je nach Regionen und Menge) 2.000–8.000 €
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Fillerbehandlung ab 350 €
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Nasenkorrektur 3.000–5.000 €
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Oberlidstraffung 1.800–2.500 €
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Ohrenkorrektur 2.000–3.000 €
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Unterlidstraffung 2.500–3.500 €
Zu den genannten Operationspreisen kommen je nach Umfang Kosten für die Anästhesie und den eventuell notwendigen Klinikaufenthalt hinzu
Hintergrund 3: „Schönheitschirurgie“ und andere ungeschützte Begriffe
Prinzipiell darf in Deutschland jeder Arzt die Behandlungen durchführen, die er sich zutraut. Dies hat dazu geführt, dass sich auf dem Gebiet der ästhetischen Behandlungen eine unüberschaubare Grauzone entwickelt hat, in der Mediziner, die nicht über den Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ verfügen, sogenannte Schönheitsoperationen anbieten.
Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass es sich bei Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“, „Schönheitschirurgie“ oder „Schönheitsoperation“ um rechtlich ungeschützte Begriffe handelt, die keinen Rückschluss auf die Qualifikation des Anbieters erlauben. Einziges objektives Qualitätsmerkmal für Anbieter ästhetisch-plastischer Operationen ist hingegen der „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“, hinter dem sich eine sechsjährige, umfassende Weiterbildung auf diesem Gebiet verbirgt.
Tipp: Augen auf bei der Arztwahl
Wir raten Ihnen, auf folgende Punkte zu berücksichtigen:
Auf den Facharzttitel achten,
denn nur ein Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie verfügt über eine fundierte Ausbildung auf diesem Gebiet. Begriffe wie „Schönheitschirurg“ sagen nichts über die Qualifikation des Arztes aus
Auf Spezialisierung achten,
denn die Plastische Chirurgie ist ein vielfältiges Fachgebiet, zu dem unter anderem auch die Ver-brennungschirurgie und die Handchirurgie gehören. Die Mitglieder der DGÄPC sind hingegen auf das Gebiet der Ästhetik spezialisiert
Auf Erfahrung achten,
denn manche Ästhetisch-Plastischen Chirurgen haben sich im Laufe ihrer Tätigkeit auf bestimmte Behandlungen spezialisiert oder verfügen über besondere Erfahrung und Expertise bei bestimmten Operationen.
Auf die Qualität der Beratung achten.
Ein seriöser Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie nimmt sich viel Zeit, um im Vorfeld unverbindlich über die gewünschte Operation und alle damit verbundenen Besonderheiten und Risiken aufzuklären