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DGÄPC-Ratgeber warnt: OP ist kein Weihnachtsgeschenk

OP ist kein Weihnachtsgeschenk

Ästhetische Behandlungen wie Brustvergrößerungen, Bauchdeckenstraffungen oder Fettabsaugungen zählen immer weniger als Tabuthema. Patientinnen und Patienten gehen heute weit offener mit einem vorgenommenen Eingriff um als noch vor einigen Jahren. Doch die Enttabuisierung birgt auch Risiken: Wer einen ästhetisch-plastischen Eingriff als reine Dienstleistung betrachtet und beispielsweise in Form eines Gutscheins verschenkt, übersieht die Tragweite einer solchen Entscheidung.
In den USA sind Brustvergrößerungen als Geschenk zum Schulabschluss mittlerweile stark verbreitet.

Und auch in Deutschland werden immer wieder entsprechende Fälle gemeldet. Dabei gibt es gute Gründe dafür, auf andere Geschenkideen zurückzugreifen.

Fünf Gründe, weshalb eine ästhetische Behandlung nicht verschenkt werden sollte:

1. Gefahr der Kränkung

2. Gefahr der Verharmlosung

3. Gefahr der falschen Indikation

4. Gefahr der mangelnden Aufklärung

5. Gefahr von unseriösen Anbieter