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AI-Gesetz regelt Kennzeichnungspflicht für Europa – erster Schritt in die richtige Richtung

AI-Gesetz regelt Kennzeichnungspflicht für Europa – erster Schritt in die richtige RichtungAI-Gesetz regelt Kennzeichnungspflicht für Europa – erster Schritt in die richtige Richtung

Die DGÄPC setzt sich bereits seit mehr als zwei Jahren für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial in den Sozialen Medien und der Werbung ein. Das Erstarken von Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erweitert enorm die Möglichkeiten Körpermerkmale digital zu verändern oder zu vertuschen. 

Die mehrheitliche Zustimmung durch das EU-Parlament heute in Straßburg ist ein Schritt in die richtige Richtung und mehr als begrüßenswert. Denn ein Teil hiervon schützt auch User*innen vor Irreführung. Demnach sind Entwickler*innen gezwungen, künftig klar zu kennzeichnen, wenn Texte, Bilder oder Videos im Netz und auf Social-Media-Plattformen unter Zuhilfenahme von Künstlicher Intelligenz geschaffen wurden. Dennoch umfasst das Gesetz keine Kennzeichnungspflicht außerhalb KI-gesteuerter Tools und Technologien. Denn Filterapps, Photofilter und -shop und Co. gab es schon vor der KI.

„Deshalb bleiben wir am Ball und setzen uns in Deutschland verstärkt für eine Kennzeichnungspflicht ein, die alles umfasst. Also alle Technologien, mit denen man sich selbst optimieren kann  – KI, Fotofilter, Photoshop, Faceapps… Diese Kennzeichnungspflicht soll zudem über den gewerblichen Nutzen hinaus gehen – jeder, der Filter verwendet, sollte dies kennzeichnen müssen“, so Dr. med. Alexander Hilpert, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Initiator des Projekts „Kennzeichnungspflicht in Sozialen Medien“.

So versucht die DGÄPC gemeinsam mit der DGPRÄC und der VDÄPC, den beiden anderen großen Fachgesellschaften für Plastische und Ästhetische Chirurgie, eine Petition zu realisieren. Bedauerlicherweise wird diese aktuell noch durch eine andere, ähnlich lautende Petition aus dem Jahr 2021 „blockiert“, die laut Petitionsausschuss der Bundesregierung als noch nicht abgeschlossen gilt. Wir sind um eine Lösung bemüht und stehen mit dem Ausschuss in engem Austausch.
Geschützt werden sollen mit der Kennzeichnungspflicht vor allem junge, sehr leicht zu beeinflussende Menschen, deren Selbstwertgefühl darunter leiden könnte. Zahlreiche Studien belegen die Beeinflussung durch Soziale Medien bis hin zu körperdysmorphen Störungen. Auch die Zahlen der DGÄPC Statistik zeigen über die letzten Jahre eine starke Zunahme der Beeinflussung durch den Konsum Sozialer Medien.