AI-Gesetz regelt Kennzeichnungspflicht für Europa – erster Schritt in die richtige Richtung
DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
Die DGÄPC setzt sich bereits seit mehr als zwei Jahren für eine Kennzeichnungspflicht von digital bearbeitetem Bildmaterial in den Sozialen Medien und der Werbung ein. Das Erstarken von Künstlicher Intelligenz (KI/AI) erweitert enorm die Möglichkeiten Körpermerkmale digital zu verändern oder zu vertuschen.
„Deshalb bleiben wir am Ball und setzen uns in Deutschland verstärkt für eine Kennzeichnungspflicht ein, die alles umfasst. Also alle Technologien, mit denen man sich selbst optimieren kann – KI, Fotofilter, Photoshop, Faceapps… Diese Kennzeichnungspflicht soll zudem über den gewerblichen Nutzen hinaus gehen – jeder, der Filter verwendet, sollte dies kennzeichnen müssen“, so Dr. med. Alexander Hilpert, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Initiator des Projekts „Kennzeichnungspflicht in Sozialen Medien“.