DGÄPC fordert Arztvorbehalt für Faltenbehandlungen – Gefahren durch Kosmetikstudios & Heilpraktiker werden unterschätzt
DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
Berlin, 29. August 2019
Ab Ende 2020 dürfen Tattoos nur noch von Ärzten und nicht mehr von Laserstudios entfernt werden – so eine neue Verordnung zum Strahlenschutz. Zum Wohle der Patienten fordert die Deutsche Ge- sellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) auch einen Arztvor- behalt für Faltenunterspritzungen und eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäurepräparate zur Injektion.
Hintergrund dieser Forderung ist das Angebot von Kosmetikstudios, die bundesweit wie Pilze aus dem Boden schießen und nicht nur Hautreinigungen, Wimpernverlängerungen, Waxing oder Maniküre anbieten, sondern bei ihren Kundinnen und Kunden auch Faltenunterspritzungen durchführen. Auch Heilpraktiker bieten solche Be- handlungen mit Hyaluronsäure immer häufiger an.
Behandlungsfehler können ernsthafte Komplikationen bis hin zur Erblindung nach sich ziehen
Zudem verweist Dr. Kauder auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, wie etwa bei Botoxbehandlungen. So böten Heilpraktiker teils über ihre Webseiten Behandlungen mit Arzneimitteln an, die eigentlich verschreibungspflichtig seien und daher nur von Medizinern angewendet werden dürfen.
Auch sieht der Facharzt die Pflicht zur Aufklärung hinsichtlich der Risiken verletzt, die aufgrund der mangelnden Qualifikation von Heilpraktikern und Kosmetikern nicht ausreichend und damit nicht rechtswirksam erfolgen könne. Nebenwirkungen eines solchen Eingriffs seien eben nicht nur, wie von dieser Seite teils behauptet, lokale Rötungen, Wasseransammlun- gen oder Hämatome, die nach kurzer Zeit wieder abklingen. „Wird Hyalur- onsäure unsachgemäß in die Blutgefäße gespritzt, kann dies zu einer arte- riellen Embolie führen“, so Dr. Kauder. „Wenn ein Patient dann nicht sofort ärztlich behandelt wird, drohen Komplikationen bis hin zur Erblindung.“
Er macht deutlich, dass zur Durchführung dieser Eingriffe fundierte Kenntnisse der dreidimensionalen Anatomie der Region einschließlich der Möglichkeit zur sofortigen Behandlung von Komplikationen, welche nur Ärzte erbringen könnten, erforderlich seien. „Zu einer solchen Behandlung bedarf es also etwas mehr als nur eines Heilpraktikerkurses.“
Die Gesundheitsämter sind gefordert
Aufgrund des hohen Risikopotenzials fordert die DGÄPC einen Ärztevorbehalt.
„Faltenunterspritzungen gehören in eine Arztpraxis und nicht in irgendeinen Salon“, so Dr. Kauder. Neben dem Gesetzgeber nimmt er auch die Behörden in die Pflicht, indem er schärfere Kontrollen von Heilpraktikern und Kosmetikstudios fordert. Aufgrund der personellen Kapazitätsgrenzen der Gesundheitsbehörden, die flächendeckende Kontrollen unmöglich machen, spricht er sich für eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure aus. So könne wenigstens der aktuelle massenhafte Missbrauch dieser Substanzen eingedämmt werden.