DGÄPC-Ratgeber warnt: OP ist kein Weihnachtsgeschenk
DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
Ästhetische Behandlungen wie Brustvergrößerungen, Bauchdeckenstraffungen oder Fettabsaugungen zählen immer weniger als Tabuthema. Patientinnen und Patienten gehen heute weit offener mit einem vorgenommenen Eingriff um als noch vor einigen Jahren. Doch die Enttabuisierung birgt auch Risiken: Wer einen ästhetisch-plastischen Eingriff als reine Dienstleistung betrachtet und beispielsweise in Form eines Gutscheins verschenkt, übersieht die Tragweite einer solchen Entscheidung.
In den USA sind Brustvergrößerungen als Geschenk zum Schulabschluss mittlerweile stark verbreitet.
Und auch in Deutschland werden immer wieder entsprechende Fälle gemeldet. Dabei gibt es gute Gründe dafür, auf andere Geschenkideen zurückzugreifen.
Fünf Gründe, weshalb eine ästhetische Behandlung nicht verschenkt werden sollte:
1. Gefahr der Kränkung
Wer unter dem Tannenbaum einen Gutschein für eine Brustvergrößerung oder Fettabsaugung findet, ohne je den Wunsch nach einem Eingriff geäußert zu haben, wird dies wahrscheinlich als Kränkung empfinden.
Unsichere Menschen könnten dadurch sogar in ihrer Selbstwahrnehmung empfindlich getroffen werden. Darum ist schon rein menschlich von einem solchen Geschenk abzuraten. Achtung: Um Kränkungen zu vermeiden, sollte man niemanden mit einer geschenkten ästhetischen Behandlung „überraschen“.
2. Gefahr der Verharmlosung
Selbst wenn der Beschenkte ganz offen zu dem Wunsch steht, sich einer ästhetischen Behandlung zu unterziehen, sollte dies nicht als Geschenkwunsch aufgefasst werden. Eine ästhetische Behandlung ist ein Eingriff mit oft weit reichenden Folgen und darum nicht mit typischen Weihnachtsgeschenken wie Büchern, Schmuck oder Parfum zu vergleichen.
Achtung:
Ästhetisch-plastische Behandlungen sind medizinische Eingriffe mit allen damit verbundenen Risiken.
3. Gefahr der falschen Indikation
Wie jeder andere Arzt auch, dürfen Ästhetisch-Plastische Chirurgen nur dann Behandlungen durchführen, wenn sich diese medizinisch begründen lassen. Das
bedeutet, dass der Eingriff geeignet sein muss, ein bei dem Patienten vorliegendes Leid zu mindern oder zu beheben. Für den Schenkenden ist es nicht immer leicht einzuschätzen, ob bei dem Beschenkten ein solches Leid vorliegt.
Achtung:
Eine ästhetische Behandlung dient der Minderung körperlichen oder seelischen Leids und sollte nicht aufgrund einer spontanen Laune vorgenommen werden.
4. Gefahr der mangelnden Aufklärung
Seriöse Chirurgen bieten keine ästhetische Behandlung „von der Stange“ an. Erst, nachdem der Patient dem Arzt seine Probleme und Wünsche im Beratungsgespräch erläutert hat, kann dieser eine dazu passende Behandlung vorschlagen. Unter Umständen empfiehlt sich im konkreten Fall eine ganz andere Methode als ursprünglich vermutet – auch mit Folgen für die entstehenden Kosten der Behandlung. Achtung: Die Entscheidung zu einer bestimmten Behandlungsmethode sollte das Ergebnis eingehender Beratung zwischen Arzt und Patient sein.
5. Gefahr von unseriösen Anbieter
Spezielle „Weihnachtsangebote“ für ästhetisch-plastische Behandlungen sind mit Vorsicht zu genießen. Die Gewährleistung eines guten Standards ist auch in der Medizin immer mit gewissen Kosten verbunden. Wenn mit Preisen geworben wird, die deutlich unter dem Durchschnitt liegen, sollte gründlich hinterfragt werden, an welcher Stelle der Anbieter spart.
Achtung: Seriöse Fachärzte werben nicht offensiv mit Gutscheinen oder Billigangeboten.