DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
Berlin, 10. April. Die juristische Aufarbeitung des PIP-Skandals ist noch nicht abgeschlossen. Anfang April verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über die Klage einer betroffenen Patientin gegen TÜV Rheinland, der als sogenannte Benannte Stelle für die Überwachung der Produktionsprozesse bei PIP zuständig war. Der BGH verwies den Fall an den Europäischen Gerichtshof, der sich nun mit dem Thema Medizinproduktesicherheit in der EU befassen muss. Die DGÄPC erhofft sich von den Europa-Richtern nun klarere Richtlinien. „Endergebnis des Prozesses sollte sein, dass sich Ärzte und Patienten darauf verlassen können, dass die Siegel und Sicherheitsgarantien, die wir auf den Produkten vorfinden, auch wirklich Sicherheit versprechen“, sagte DGÄPC-Präsident Dr. Sven von Saldern im Interview mit den Stuttgarter Nachrichten.
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