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Statement Forderung Rezeptpflicht Hyaluronsäure-Präparate & Arztvorbehalt Faltenunterspritzungen

Statement zur Forderung von einer Rezeptpflicht für Hyaluronsäure-Präparate sowie einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen, vor dem Hintergrund des Anstiegs von nicht- und minimalinvasiven Behandlungen im letzten Jahr.

Dr. Helge M. Jens
Dr. Helge M. Jens, Vorstandsmitglied der DGÄPC

Dr. Helge Jens, Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) und Facharzt für  Plastische und Ästhetische Chirurgie mit eigener Praxis in Aachen, erklärt dazu:

„Die Statistik der DGÄPC zeigt: Während 2019 der Anteil von nicht- und minimalinvasiven Behandlungen mit 41,5 Prozent nur knapp die Hälfte aller Eingriffe ausmachte, ist der Wert 2020 um ganze 22 Prozentpunkte auf 63,7 Prozent gestiegen. Die signifikante Steigerung lässt sich neben dem sich erweiternden Spektrum an Behandlungen auch darauf zurückführen, dass die Hemmschwelle der Patient*innen bei diesen Methoden als niedrig zu bewerten ist und Behandlungserfolge unmittelbarer sichtbar sind.“

„Gerade vor dem Hintergrund der niedrigschwelligen und daher rasch anwachsenden Nachfrage ist aus Sicht der DGÄPC von Seiten des Gesetzgebers dafür zu sorgen, dass das medizinische Risiko solcher Eingriffe nicht weiter verharmlost wird. Wir Fachärzt*innen fordern eine Rezeptpflicht für Hyaluronsäure-Präparate sowie einen Arztvorbehalt für Faltenunterspritzungen.“