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BGH-Urteil: kein Schmerzensgeld für PIP-Patientinnen

BGH-Urteil: kein Schmerzensgeld für PIP-Patientinnen

Neues aus der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie

Im jahrelangen Rechtsstreit um Entschädigungen für Opfer des sogenannten PIP-Implantateskandals können die betroffenen Patientinnen wohl nicht mehr mit einem Erfolg rechnen. Im Juni wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Klage einer Patientin gegen den TÜV Rheinland letztinstanzlich ab. Die Frau hatte dem TÜV vorgeworfen, bei der Überprüfung der vom französischen Hersteller Poly Implant Prothèse (PIP) mit billigem Industriesilikon gefüllten Brustimplantate nicht gründlich genug kontrolliert zu haben. Der BGH konnte hier allerdings keine Pflichtverletzungen feststellen.

Die Firma PIP hatte bis zur Aufdeckung des Skandals im Jahr 2010 systematisch Brustimplantate nicht mit dem dafür zugelassenen, medizinisch unbedenklichen Silikon, sondern mit einer billigen Industrievariante gefüllt. Allein in Deutschland wurden etwa 5000 Frauen die zu Rissen (Rupturen) neigenden Implantate eingesetzt. Für die betroffenen Frauen besteht nun kaum noch eine Chance auf finanzielle Entschädigung.