Statement PIP Brustimplantate TÜV
DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
Berlin, 21. Mai 2021.
Dr. Harald Kaisers, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC) und Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie mit eigener Praxis in Leipzig, zu der Entscheidung des Pariser Berufungsgerichts bezüglich einer Mitverantwortung des TÜV Rheinland für schadhafte PIP-Brustimplantate und damit verbundenen Schadensersatzzahlungen:
„Das Urteil des Pariser Berufungsgerichts markiert noch einmal die Notwendigkeit von mehr Sicherheit und festgelegten Standards für Medizinprodukte im Bereich der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie. Wir Fachärzte und Fächärztinnen von der DGÄPC sehen hier den Bedarf einer Diskussion unter den Fachgesellschaften.“
„Aus Sicht der DGÄPC geht es darum, zu klären, welche Mindestanforderungen Medizinprodukte erfüllen müssen, um die Sicherheit und Gesundheit der Patient*innen zu gewährleisten. Das Wohl der Patient*innen sollte für uns alle, seien es Fachärzt*innen, Fachgesellschaften, Hersteller oder Prüfinstitute oberste Priorität haben.“
„Gerade die Fachgesellschaften der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie sollten sich der Frage stellen, was die Standards bei Implantaten sein sollten und wie diese gewährleistet werden können. Die DGÄPC sieht Handlungsbedarf und die Notwendigkeit von allgemeinen Mindestanforderungen, die über ein TÜV-Siegel oder eine CE-Kennzeichnung hinausgehen.“
„Als eine der ältesten Fachgesellschaften für Ästhetisch-Plastische Chirurgie setzen wir, die Fachärzt*innen der DGÄPC, uns seit geraumer Zeit im internen Dialog mit dem Problem von Sicherheitsstandards bei Medizinprodukten auseinander. Wir sehen darüber hinaus den dringenden Bedarf einer Patientenversicherung, die im Versicherungsfall für Patient*innen greifen könnte, auf Seiten der Medizinproduktehersteller. Selbstverständlich müssen die Produzenten für die Kosten der medizinischen Versorgung der Patient*innen im Schadensfall Sorge tragen. Zurzeit gilt in Deutschland eine einfache Produkthaftung, die lediglich den Ersatz des Implantats umfasst, aber alle anderen medizinischen Folgekosten – etwa Operationskosten – ausblendet.“
„Als DGÄPC empfehlen wir Patient*innen daher unbedingt, stets einen Facharzt oder eine Fachärztin für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn Behandelte wegen ihrer Brustimplantate besorgt sein sollten, wenn kein Vertrauen zu dem betreuenden Arzt oder der Ärztin mehr besteht bzw. entsprechende Sorgen dort nicht ernst genommen werden. Um Komplikationen oder Defekte in Verbindung mit Implantaten rechtzeitig zu erkennen, ist es wichtig, dass Patientinnen die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrnehmen.“
Zitatgeber
Zitatgeber ist Dr. Harald Kaisers.
Ein Porträtbild können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen: https://www.dropbox.com/s/hdqij92y5z0it4f/DG%C3%84PC-Pr%C3%A4sident_Dr.Kaisers.jpeg?dl=0