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Statement zum Urteil Düsseldorfer Landgericht

Statement zu dem Urteil des Düsseldorfer Landgerichts gegen einen Arzt nach dem Tod von zwei Patientinnen in Zusammenhang mit einem Brazilian Butt Lift:

Zitat Dr. Hilpert

Dr. Alexander Hilpert, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie (DGÄPC), erklärt dazu:

„Das ‚Brazilian Butt Lift‘, also eine Po-Vergrößerung mittels Eigenfett-Implantation, ist eine sehr komplexe und anspruchsvolle Behandlung. Eine sogenannte Fetttransplantation zum Aufbau von Gewebedefekten ist eine etablierte Methode, welche aber in die richtigen Hände gehört. Wird zu viel Fett oder am falschen Ort unter Unkenntnis implantiert, kann es zum Beispiel zu einer Fettembolie oder einer Fettgewebsnekrose führen. Daher ist es besonders wichtig, dass Patient*innen, die diesen Behandlungswunsch hegen, einen erfahrenen und gut ausgebildeten Facharzt aufsuchen und sich umfassend beraten lassen.“

„Im letzten Jahr haben die Fachärzt*innen der DGÄPC einen leichten Anstieg der Anfragen nach einem sogenannten ‚Brazilian Butt Lift‘ festgestellt. Mit der steigenden Nachfrage steigt auch der Beratungs- und Aufklärungsbedarf. Den Mitgliedern der DGÄPC ist es ein enormes Anliegen, mögliche Patient*innen darauf aufmerksam zu machen, wie wichtig die ausführliche Beratung und die Wahl des richtigen Arztes ist. Ein solch risikobehafteter Eingriff sollte nur von dafür ausgebildeten Ärzt*innen durchgeführt werden. Der aktuelle Düsseldorfer Fall zeigt, dass die daraus resultierenden Folgen für die Patient*innen und deren Familien leider dramatisch sein können.“

„Beim ‚Brazilian Butt Lift‘ sehen wir jetzt häufiger, wie bereits bei anderen Lifestyle-Behandlungen, dass hier Ärzt*innen und Chirurg*innen tätig sind, die keine entsprechende fachärztliche Ausbildung im Ästhetisch-Plastischen Bereich haben. Der Facharzttitel steht für eine fundierte, geprüfte Ausbildung, denn die medizinische Grundausbildung allein ist für die Durchführung einer Ästhetisch-Plastischen Behandlung nicht ausreichend. Titel wie „Ästhetischer Chirurg“ und „Kosmetischer Chirurg“ oder auch „Schönheitschirurg“ sind ungeschützte Bezeichnungen und ein Indiz dafür, dass es sich um nicht umfassend ausgebildete Ärzt*innen handelt. Informationen zur Qualifikation finden sich meist auf der Internetseite der Ärzt*innen. Der Facharzttitel kann aber auch im ersten Beratungsgespräch oder vorab telefonisch erfragt werden. Ergänzend dazu gibt es verschiedene Fachgesellschaften, wie z.B. die DGÄPC, DGPRÄC oder VDÄPC, die im Internet Verzeichnisse online zugänglich machen, sodass Patient*innen den für sich passenden Arzt oder die passende Ärztin recherchieren können.“

Zitatgeber ist Dr. Alexander Hilpert. Ein Porträtbild können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen:

https://www.dropbox.com/sh/hl8izvjr8v23a5z/AACjLFkthHntrJL9kj48Wy3ua?dl=0