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Warum zum Facharzt statt zum Schönheitschirurgen?

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Das Geschäft mit der Schönheit boomt! Die Zahl der Schönheitsoperationen und ästhetischen Behandlungen nimmt weiter zu, und vor allem die Sozialen Medien suggerieren, dass Behandlungen im Bereich der ästhetischen Medizin quasi „To-go“ mitgenommen werden können und zu einem normalen Lifestyle einfach dazu gehören. Parallel liest man in den Medien aber immer wieder auch Negativ-Schlagzeilen im Zusammenhang mit „der Schönheitschirurgie“.

Wo liegt der Unterschied?

Was viele nach wie vor nicht wissen: Jeder ausgebildete Arzt kann sich „Schönheitschirurg“ nennen, egal ob dieser Zahnarzt, Facharzt für Gynäkologe oder Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist. Lediglich der Titel „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ (früher auch als „Facharzt für Plastische Chirurgie“) ist geschützt.

Dr. Alexander Hilpert
Dr. med. Alexander Hilpert, Präsident der DGÄPC und Facharzt für Plastische und Ästhetische

„Bezeichnungen wie „Kosmetischer Chirurg“, „Schönheitschirurg“ oder „Ästhetischer Chirurg“ sind keine geschützten Titel und können folglich von jedem Arzt geführt werden – fernab jeglicher Qualifikation. Das kann fatale Folgen für die Patienten haben. Denn was für die Patienten zunächst sehr vertrauenserweckend klingt, sagt nichts über die Qualifikation sowie die Aus- bzw. Weiterbildung des Arztes aus“, so Dr. med. Alexander Hilpert, Präsident der DGÄPC und Facharzt für Plastische und Ästhetische