Statement ZDF Magazin Royale 8. April 2022 „Einmal aussehen wie auf Instagram“
DGÄPC Redaktion | Veröffentlicht am |
„Schlanker, faltenloser, muskulöser – nein, in der aktuellen Sendung geht es nicht um ein Shake-Investment aus “Die Höhle der Löwen”, sondern um Instagram. Und ein bisschen auch um TikTok. Denn wer sich da mal durch die Timelines und Hashtags klickt, landet schnell von Fitness-Influencern bei Schönheits-OPs. Und diese operativen Eingriffe werden dort genauso nebenbei beworben wie die neuesten Laufschuhe vom menschlichen Jungbrunnen Kai Pflaume.“ In der neuesten Sendung des Satiremagazins „ZDF Magazin Royale“ mit Jan Böhmermann vom 8. April 2022 wird der Einfluss auf die Selbstwahrnehmung und das Selbstbewusstsein junger Menschen durch Soziale Medien behandelt.
Der Vorstand der DGÄPC um Präsident Dr. med. Alexander Hilpert, der in dieser Ausgabe u.a. auch als Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie zu Wort kam, begrüßt die satirische Aufarbeitung dieses sensiblen Themas durch Jan Böhmermann und seine Redaktion. Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte die Gesellschaft ein Statement „Für eine Kennzeichnungspflicht von geschönten Personendarstellungen in Social Media Werbeformaten“, um auf die besorgniserregende Entwicklung von der Darstellung artifizieller Schönheitsideale bei gleichzeitiger Verharmlosung operativer Eingriffe aufmerksam zu machen.
Pro Kennzeichnungspflicht bearbeiteter Bilder bei Social Media
Die Fachärzte/innen der Deutschen Gesellschaft für Ästhetisch-Plastische Chirurgie vertreten entschieden die Meinung, dass eine Kennzeichnung von kommerziell genutzten, durch Software optimierte Bilder ein wichtiger Schritt wäre, um die in Bezug auf ihr Selbstwertgefühl bezogen vulnerable Gruppe der Heranwachsenden und jungen Erwachsenen zu schützen. Denn Ziel sollte es immer sein, jungen Menschen den Druck zu nehmen, einer vermeintlichen Perfektion nachzueifern.
Dr. med. Alexander Hilpert ist sich, u.a. auch als Vater von drei Kindern, dieser Tatsache mehr als bewusst, denn „gerade unter 20-Jährige sind in ihrer Selbstwahrnehmung oftmals noch nicht so gefestigt und lassen sich entsprechend leichter beeinflussen. Das Problem ist, sie vergleichen sich nicht mit echten Menschen, sondern mit optimierten und gar idealisierten Abbildern von Personen. Einem solchen Vergleich kann kaum jemand standhalten. Unzufriedenheit mit dem eigenen Aussehen kann sich dann leicht zu einer Abwärtsspirale aus Selbstzweifeln entwickeln.“
Sensible Patientenführung zum Schutz junger Patienten/innen
Demnach ist nach Auffassung der DGÄPC jede/r ästhetisch tätige Arzt/Ärztin in der Verpflichtung in seiner/ihrer Beratung potenzielle Patienten/Patientinnen so zu führen und zu schützen, dass unrealistischen Behandlungswünschen nicht nachgekommen wird und er/sie sollte sie psychologisch zusätzlich in die richtige Richtung leiten.
Wir hoffen, dass zukünftig viele Redaktionen kritisch zu diesem Thema berichten, um der Kennzeichnungspflicht optimierter Bilder näher zu kommen. Denn in Frankreich und Norwegen ist diese bereits in Kraft. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass die negative Beeinflussung durch künstliche Schönheitsideale der jungen Zielgruppe bereits mit dem ersten Smartphone beginnt – also bei den meisten bereits in der Präpubertät.